Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
EPION VERMITTLUNG UND BERATUNG
Gildestrasse 7
48455 Bad Bentheim
Inhaber: Samet Gürlek
Stand: 01.09.2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für Bildungsberatungs-, Organisations-, Unterstützungs- und Bewerbungsdienstleistungen von EPION Vermittlung und Beratung (nachfolgend „EPION“ oder „Dienstleister“), insbesondere im Zusammenhang mit Hochschulbewerbungen und einem Studium in Deutschland.
(2) Die Dienstleistungen richten sich insbesondere an Studieninteressierte und Studierende. Zwingende gesetzliche Rechte von Verbrauchern bleiben unberührt.
(3) Der konkrete Leistungsumfang, die Vertragsdauer, das Beratungshonorar sowie gegebenenfalls individuell vereinbarte Zulassungs- oder Rückerstattungsbedingungen ergeben sich aus dem jeweiligen individuellen Beratungsvertrag.
(4) Individuelle Vertragsabreden zwischen EPION und dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Dienstleistungsanfrage und Vertragsabschluss
(1) Der Kunde kann insbesondere über das Dienstleistungsanfrage- und Voranmeldungsformular, per E-Mail, telefonisch oder über sonstige Kommunikationsmittel eine Anfrage an EPION richten.
(2) Das Dienstleistungsanfrage- und Voranmeldungsformular dient der Erfassung des Dienstleistungswunsches, der Vorabinformation und der Prüfung des akademischen beziehungsweise persönlichen Bewerbungsprofils.
Das Ausfüllen, Unterzeichnen oder Übermitteln dieses Formulars dokumentiert die Dienstleistungsanfrage des Kunden, führt jedoch für sich allein weder zum Abschluss eines Beratungsvertrages noch zur Entstehung einer Zahlungspflicht.
(3) Im Rahmen der Vorprüfung kann EPION die zur Beurteilung der Anfrage erforderlichen Informationen und Unterlagen verlangen.
(4) Nach positiver Prüfung der Anfrage werden dem Kunden der individuelle Beratungsvertrag, die geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die Widerrufsbelehrung einschließlich Muster-Widerrufsformular sowie die Rechnung in elektronischer Form übermittelt.
Die Übermittlung dieser Unterlagen stellt das Vertragsangebot von EPION dar.
(5) Der Kunde nimmt das Vertragsangebot durch Zahlung des in der Rechnung ausgewiesenen Beratungshonorars an.
Der Beratungsvertrag kommt mit Eingang der Zahlung auf dem Bankkonto von EPION zustande.
Die bloße Ausstellung oder Übersendung der Rechnung führt noch nicht zum Vertragsschluss.
(6) Die nach der Zahlung an EPION übermittelte, vom Kunden unterzeichnete Vertragsausfertigung dient der schriftlichen Bestätigung und Dokumentation des bereits zustande gekommenen Vertrages. Die spätere Unterzeichnung verändert den Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht.
(7) Ist der Leistungsempfänger minderjährig, werden die erforderlichen Erklärungen, Zustimmungen, Zahlungen und sonstigen Rechtshandlungen durch den hierzu berechtigten gesetzlichen Vertreter vorgenommen.
§ 3 Leistungsumfang
(1) EPION erbringt die im individuellen Beratungsvertrag vereinbarten Bildungsberatungs-, Organisations- und Unterstützungsleistungen.
Hierzu können insbesondere gehören:
- Bewertung des akademischen und schulischen Ausgangsprofils,
- Information über geeignete Studiengänge und Hochschuloptionen,
- allgemeine Informationen zum deutschen Hochschul- und Bildungssystem,
- Festlegung, Prüfung und Strukturierung erforderlicher Bewerbungsunterlagen,
- Vorbereitung und Koordination von Hochschulbewerbungen,
- Unterstützung bei Lebenslauf und Motivationsunterlagen,
- Kommunikation und Koordination im Bewerbungsprozess,
- Vorbereitung und Übermittlung vereinbarter Hochschulbewerbungen,
- allgemeine organisatorische Informationen zu Sprachkursen, Sperrkonto, Krankenversicherung, Unterkunft, Visum und studienbezogenen Abläufen.
(2) Maßgeblich für den tatsächlich geschuldeten Leistungsumfang ist der individuelle Beratungsvertrag.
(3) Nicht im individuellen Beratungsvertrag enthaltene Zusatzleistungen können gesondert vereinbart und vergütet werden.
(4) Soweit im individuellen Beratungsvertrag entsprechend vereinbart, handelt es sich beim Beratungshonorar nicht um ein Stundenhonorar, sondern um die Vergütung eines als Gesamtpaket angebotenen Bildungsberatungs- und Bewerbungsbegleitungsprozesses.
(5) Bearbeitungszeiten und Entscheidungen von Hochschulen, Behörden oder sonstigen Dritten liegen grundsätzlich außerhalb des Einflussbereichs von EPION.
§ 4 Hochschulzulassung und individuelle Garantien
(1) EPION schuldet grundsätzlich keine bestimmte Entscheidung einer Hochschule, Behörde, eines Konsulats oder einer sonstigen unabhängigen Stelle.
(2) Soweit dem Kunden jedoch im individuellen Beratungsvertrag ausdrücklich eine Hochschulzulassungs- oder Rückerstattungsgarantie zugesagt wird, bleiben diese individuell vereinbarten Ansprüche ausdrücklich bestehen.
Für eine solche Garantie gelten ausschließlich die im individuellen Beratungsvertrag vereinbarten Voraussetzungen, insbesondere hinsichtlich Bewerbungszahl, Bewerbungszeitraum, akademischer und sprachlicher Voraussetzungen, erforderlicher Unterlagen und Mitwirkungspflichten.
(3) Ein Anspruch aus einer individuell vereinbarten Garantie setzt voraus, dass der Kunde die hierfür im individuellen Beratungsvertrag festgelegten Voraussetzungen vollständig erfüllt und den Bewerbungsprozess nicht aus eigenem Willen verhindert oder vorzeitig beendet.
(4) Soweit eine besondere Rückerstattung im Zusammenhang mit ÖSYM-Ergebnissen, Platzierungen oder anderen individuellen Voraussetzungen vereinbart wurde, gelten die hierzu im individuellen Beratungsvertrag getroffenen Bestimmungen.
(5) Das gesetzliche Widerrufsrecht und sonstige zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt.
§ 5 Beratungshonorar und Fremdkosten
(1) Die Höhe des Beratungshonorars und dessen Fälligkeit ergeben sich aus dem individuellen Beratungsvertrag und der Rechnung.
(2) Eine im Dienstleistungsanfrage- und Voranmeldungsformular genannte Vergütung dient der Vorabinformation des Kunden. Die Unterzeichnung oder Übermittlung dieses Formulars allein begründet keine Zahlungspflicht.
(3) Die Zahlung erfolgt auf das in der Rechnung angegebene Bankkonto oder über eine ausdrücklich vereinbarte Zahlungsmethode.
(4) Soweit eine Ratenzahlung vereinbart wird, stellt diese grundsätzlich eine Zahlungserleichterung hinsichtlich des vereinbarten Beratungshonorars dar. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem individuellen Beratungsvertrag.
(5) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
(6) Übersetzungen, Beglaubigungen, Apostillen, Notarleistungen, Hochschul- und Bewerbungsgebühren, Behörden- und Konsulatsgebühren, Prüfungen, Sprachschulen, Versicherungen, Unterkünfte, Sperrkonten, Versandkosten und sonstige Leistungen oder Gebühren Dritter sind nicht Bestandteil des Beratungshonorars, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
§ 6 Widerrufsrecht und Leistungsbeginn
(1) Verbrauchern steht bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
Die Einzelheiten ergeben sich aus der dem Kunden gesondert übermittelten Widerrufsbelehrung. Dem Kunden wird außerdem ein Muster-Widerrufsformular zur Verfügung gestellt.
(2) Die Unterzeichnung oder Übermittlung des Dienstleistungsanfrage- und Voranmeldungsformulars führt für sich allein nicht zum Vertragsschluss und setzt die gesetzliche Widerrufsfrist nicht in Gang.
(3) Die Zahlung und der dadurch erfolgte Vertragsschluss bedeuten für sich allein weder einen Verzicht auf das gesetzliche Widerrufsrecht noch ein Verlangen des Kunden, mit der Dienstleistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist zu beginnen.
(4) Wünscht der Verbraucher ausdrücklich einen Leistungsbeginn vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist, muss er dies ausdrücklich verlangen.
(5) Widerruft der Verbraucher nach einem solchen ausdrücklichen Verlangen den Vertrag innerhalb der Widerrufsfrist, kann EPION unter den gesetzlichen Voraussetzungen einen angemessenen Wertersatz für die bis zum Widerruf tatsächlich erbrachten Leistungen verlangen.
Hierzu können insbesondere bereits erbrachte Profil- und Eignungsbewertungen, Dokumentenprüfungen, Hochschul- und Studiengangsrecherchen, Bewerbungsplanungen, Bewerbungsvorbereitungen, Korrespondenz und Koordinationsleistungen gehören.
(6) Das Widerrufsrecht bei einem entgeltlichen Dienstleistungsvertrag erlischt bei vollständiger Leistungserbringung nur unter den hierfür geltenden gesetzlichen Voraussetzungen.
§ 7 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Beratung und die vereinbarten Bewerbungen erforderlichen Informationen und Unterlagen richtig, vollständig und rechtzeitig bereitzustellen.
(2) Der Kunde bestätigt, dass die von ihm bereitgestellten Angaben und Unterlagen richtig, vollständig und wahrheitsgemäß sind und keine gefälschten, manipulierten oder irreführenden Unterlagen eingereicht werden.
(3) Bei berechtigten Zweifeln an Inhalt, Echtheit oder Vollständigkeit eines Dokuments kann EPION zusätzliche Nachweise, Originalunterlagen, neue Übersetzungen oder Beglaubigungen verlangen und die betreffenden Vorgänge bis zur Klärung aussetzen.
(4) Verzögerungen oder Nachteile aufgrund verspäteter oder unvollständiger Unterlagen, fehlender Mitwirkung oder nicht rechtzeitig geleisteter Zahlungen an Drittinstitutionen fallen nicht in den Verantwortungsbereich von EPION, soweit EPION diese Umstände nicht zu vertreten hat.
(5) Der Kunde ist verpflichtet, relevante Änderungen seiner Kontaktdaten oder sonstiger für den Bewerbungsprozess wesentlicher Umstände rechtzeitig mitzuteilen.
§ 8 Hochschulbewerbungen und operative Konten
(1) Soweit im individuellen Beratungsvertrag vereinbart, übernimmt EPION die organisatorische Vorbereitung, Koordination und Übermittlung von Hochschulbewerbungen.
(2) Der Kunde stellt EPION die hierfür erforderlichen Informationen, Unterlagen, Entscheidungen und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung.
(3) Parallele Bewerbungsmaßnahmen des Kunden oder durch Dritte, die zu Doppelbewerbungen, widersprüchlichen Angaben oder sonstigen Beeinträchtigungen des von EPION betreuten Bewerbungsprozesses führen können, sind vorab mit EPION abzustimmen.
(4) Soweit für den Bewerbungsprozess erforderlich, kann EPION Benutzerkonten auf Bewerbungsportalen oder E-Mail-Konten als operative Arbeitsmittel einrichten und verwalten.
Die Überlassung interner Zugangsdaten solcher ausschließlich als operative Arbeitsmittel eingerichteten Konten gehört nicht automatisch zum Leistungsumfang, soweit gesetzliche Vorschriften oder individuelle Vereinbarungen nicht entgegenstehen.
(5) Die den Kunden betreffenden wesentlichen Bewerbungsentscheidungen, Ergebnisse und erforderlichen Dokumente werden dem Kunden mitgeteilt beziehungsweise zur Verfügung gestellt.
§ 9 Datenschutz
(1) Personenbezogene Daten werden unter Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der sonstigen anwendbaren Datenschutzvorschriften verarbeitet.
(2) EPION verarbeitet die vom Kunden übermittelten Daten und Unterlagen insbesondere zur Prüfung der Dienstleistungsanfrage, zur Vorbereitung und Durchführung des Vertragsverhältnisses sowie zur Erbringung der vereinbarten Bildungs-, Organisations- und Bewerbungsdienstleistungen.
(3) Soweit dies für die vereinbarten Leistungen erforderlich ist und eine entsprechende datenschutzrechtliche Rechtsgrundlage besteht, können erforderliche Daten und Unterlagen insbesondere an Hochschulen, Bildungseinrichtungen, Behörden, Konsulate, Versicherungen, Übersetzer, Beglaubigungsstellen oder andere am jeweiligen Vorgang beteiligte Stellen übermittelt werden.
(4) Eine darüber hinausgehende Verarbeitung oder Übermittlung erfolgt nur auf einer entsprechenden gesetzlichen oder vertraglichen Grundlage beziehungsweise – soweit erforderlich – mit Einwilligung des Kunden.
(5) Daten und Unterlagen werden nur so lange gespeichert, wie dies für die jeweiligen Zwecke, gesetzliche Aufbewahrungspflichten oder berechtigte rechtliche Interessen erforderlich ist.
(6) Ergänzende Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von EPION.
§ 10 Haftung und Entscheidungen Dritter
(1) EPION erbringt die vereinbarten Beratungs-, Organisations- und Unterstützungsleistungen mit der erforderlichen Sorgfalt.
(2) EPION haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen; soweit gesetzlich zulässig, ist sie auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(4) EPION haftet nicht für Entscheidungen, Bearbeitungszeiten, Anforderungen oder Maßnahmen unabhängiger Hochschulen, Behörden, Konsulate, Botschaften, Bildungseinrichtungen, Versicherungen, Übersetzer, Beglaubigungsstellen oder sonstiger Dritter, soweit EPION den betreffenden Umstand nicht zu vertreten hat.
(5) Insbesondere entscheidet EPION nicht über Hochschulzulassungen, Visa, Aufenthaltstitel, Prüfungen oder sonstige hoheitliche beziehungsweise institutionelle Entscheidungen.
(6) Im individuellen Beratungsvertrag ausdrücklich zugesagte Zulassungs- oder Rückerstattungsgarantien bleiben hiervon unberührt.
§ 11 Keine Rechtsberatung / Rechtsdienstleistungsgesetz
(1) Die Tätigkeit von EPION besteht im Schwerpunkt in Bildungsberatung, allgemeiner Information, organisatorischer Unterstützung, Bewerbungsmanagement, Dokumentenvorbereitung und Verfahrenskoordination.
(2) EPION erbringt keine anwaltliche Rechtsberatung und übernimmt keine rechtliche Vertretung des Kunden gegenüber Gerichten, Behörden, Konsulaten, Hochschulen oder sonstigen Stellen. Hiervon unberührt bleiben rein organisatorische Handlungen, die im Rahmen der vereinbarten Bildungs- und Bewerbungsberatung zulässig sind, insbesondere die Vorbereitung, Koordination und Übermittlung von Unterlagen und Bewerbungen im Auftrag des Kunden.
(3) Allgemeine Informationen zu Hochschulbewerbungen, administrativen Abläufen, Visaverfahren, Aufenthaltsfragen und sonstigen studienbezogenen Vorgängen dienen der allgemeinen Orientierung und organisatorischen Unterstützung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.
(4) Tätigkeiten, die eine rechtliche Prüfung eines konkreten fremden Einzelfalls erfordern, werden nur erbracht, soweit dies nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz oder anderen gesetzlichen Vorschriften zulässig ist.
(5) Rechtliche Nebenleistungen werden nur im gesetzlich zulässigen Umfang und im sachlichen Zusammenhang mit der eigentlichen Bildungs-, Organisations- und Bewerbungsberatung erbracht.
(6) Erfordert ein Sachverhalt eine eigenständige rechtliche Prüfung, einen Rechtsbehelf, einen Widerspruch, eine anwaltliche Vertretung oder ein gerichtliches Verfahren, ist hierfür ein entsprechend befugter Rechtsanwalt oder eine andere hierzu befugte Stelle einzuschalten.
§ 12 Vertragsbeendigung und Pflichtverletzungen
(1) Vertragsdauer und Beendigungsmöglichkeiten ergeben sich aus dem individuellen Beratungsvertrag und den gesetzlichen Vorschriften.
(2) Verletzt der Kunde wesentliche Mitwirkungspflichten, kann EPION grundsätzlich eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen und die betroffene Leistung bis zur Abhilfe aussetzen.
(3) Wird eine wesentliche Pflichtverletzung nicht innerhalb einer angemessenen Frist beseitigt, kann EPION den Vertrag bei Vorliegen der gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen aus wichtigem Grund beenden.
(4) Eine vorherige Abmahnung oder Fristsetzung ist nicht erforderlich, soweit sie aufgrund der Art oder Schwere des Verstoßes gesetzlich entbehrlich ist. Dies kann insbesondere bei gefälschten Unterlagen, vorsätzlichen erheblichen Falschangaben, Täuschungshandlungen, schweren Drohungen oder vergleichbar schwerwiegenden Vertragsverletzungen gelten.
(5) Beendet der Kunde nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist den Beratungsprozess aus persönlichen, familiären, finanziellen oder sonstigen von EPION nicht zu vertretenden Gründen, richten sich etwaige Erstattungsansprüche nach dem individuellen Beratungsvertrag und den zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
(6) Individuell vereinbarte Zulassungs- und Rückerstattungsgarantien bleiben unberührt.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch zwingender Verbraucherschutz des ohne Rechtswahl anwendbaren Rechts nicht entzogen wird.
(2) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
Soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist, insbesondere gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, wird Nordhorn als Gerichtsstand vereinbart.
(3) Vertragliche Mitteilungen können in Textform, insbesondere per E-Mail oder über zwischen den Parteien verwendete schriftliche elektronische Kommunikationsmittel, erfolgen, soweit keine strengere Form gesetzlich vorgeschrieben oder individuell vereinbart wurde.
(4) Der individuelle Beratungsvertrag bestimmt insbesondere den konkreten Leistungsumfang, die Vertragsdauer, das Beratungshonorar, vereinbarte Bewerbungszahlen, Zusatzleistungen sowie gegebenenfalls individuell zugesagte Zulassungs- oder Rückerstattungsgarantien.
Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen AGB.
(5) Diese AGB werden Bestandteil des Vertrages, wenn der Kunde bei Vertragsschluss auf ihre Geltung hingewiesen wird, die zumutbare Möglichkeit erhält, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen, und mit ihrer Geltung einverstanden ist.
(6) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
EPION Vermittlung und Beratung
Gildestrasse 7
48455 Bad Bentheim
Inhaber: Samet Gürlek
Stand: 01.09.2026
